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	<description>Österreichische Geschichte</description>
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		<title>Politik in Österreich</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 10:16:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das politische System Österreichs ist eine parlamentarische Demokratie. Genau wie bei den meisten modernen Staaten kann man das Regierungssystem von Österreich in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive">Exekutive</a>, Legislative und Judikative unterteilen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das politische System Österreichs ist eine parlamentarische Demokratie. Genau wie bei den meisten modernen Staaten kann man das Regierungssystem von Österreich in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive">Exekutive</a>, Legislative und Judikative unterteilen.</p>
<p>Die Exekutive besteht im Falle Österreichs aus dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und seiner Bundesregierung sowie den Landesregierungen. Der Bundespräsident wird alle 6 Jahre direkt vom Volk gewählt, er gilt als das Staatsoberhaupt. Er kann für eine zweite Amtszeit gewählt werden, also maximal 12 Jahre im Amt bleiben. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler auf Vorschlag der Mehrheitskoalition im Nationalrat sowie die Minister nach den Vorschlägen des Kanzlers. Der Präsident kann außerdem eine Regierung jederzeit entlassen, was allerdings noch niemals geschehen ist. Darüber hinaus kann er ein Veto gegen Gesetzesvorschläge einbringen, indem er die Beschlüsse der legislativen Staatsorgane nicht unterzeichnet.</p>
<p>Dem Bundeskanzler unterstehen die Minister und deren Ministerien. Sie gehören zur Exekutive, da die Ministerien die <a href="http://www.krone.at/Oesterreich/Regierung_schnuert_neues_Anti-Korruptions-Paket-Beschluss_im_Herbst-Story-268967">Beschlüsse der Regierung </a>umsetzen. Von der Verfassung her fällt dem Bundeskanzler die Koordinationskompetenz zu, also die Verantwortung, die Handlungen der Regierungsmitglieder zu organisieren und zu lenken. Er wird vom Bundespräsidenten ernannt.</p>
<p>Die Legislative, also die gesetzgebende Macht in <a href="http://www.austria.info/de">Österreich</a>, setzt sich aus zwei Kammern zusammen: Dem Nationalrat mit 183 Sitzen und dem Bundesrat mit 62 Mitgliedern. Seit 2008 wird der Nationalrat alle 5 Jahre gewählt, davor waren es 4 Jahre. Neue Gesetzentwürfe werden im Nationalrat diskutiert, diese Entwürfe stammen meist von der Regierungskoalition, sind aber in der Regel von den zuständigen Ministerien der Regierung ausgearbeitet worden. Damit einem Gesetz zugestimmt werden kann, ist eine einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte aller Stimmen) nötig. Bei verfassungsbestimmenden Gesetzen hingegen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln gefordert.<br />
Der Bundesrat, dessen Zusammensetzung von den Regierungen in den Landtagsparlamenten abhängt, kann innerhalb von 8 Wochen ein Veto gegen die Beschlüsse des Nationalrates einlegen. Landtagswahlen finden in den jeweiligen 9 Bundesländern Österreichs alle 5 Jahre stant.</p>
<p>Die Judikative des Landes schließlich bilden der <a href="http://www.vfgh.gv.at/">Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof</a> sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit. Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze nach ihrer Verfassungsmäßigkeit, der Verwaltungsgerichthof sichert die Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist auf Bundes-, Landes- und Bezirksebenen unterteilt und beschäftigt sich mit straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten.</p>
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